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   BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69   

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BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69 (https://dejure.org/1970,197)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1970 - I WB 137.69 (https://dejure.org/1970,197)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1970 - I WB 137.69 (https://dejure.org/1970,197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung - Rechtswidrigkeit des Abschnitts "Anrede" in der Grußordnung - Anforderungen an die Anrede in den Streitkräften - Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Verpflichtung zur Anrede eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 88
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69
    Denn die Grußordnung ist auch in ihrem Abschnitt D II 2 eine unmittelbar Gehorsam beanspruchende Anweisung zu einem bestimmten Verhalten in bestimmten, wiederkehrenden Situationen, die allen Soldaten und damit auch dem Antragsteller durch den höchsten militärischen Vorgesetzten "schriftlich, mündlich oder in anderer Weise" allgemein erteilt worden ist; sie stellt somit einen Befehl im Sinne des Soldatenrechts dar (vgl. Nr. 38 der ZDv 1/50; § 2 Nr. 2 WStG; BVerwG NZWehrr 1969, 192, 193; Dreher/Lackner/Schwalm, WStG § 2 RdNr. 8; Rittau, SG § 10 Anm. 4 I; BGHSt 20, 315, 323) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65], der auch, was für seine Verbindlichkeit von Bedeutung ist, eindeutig "zu dienstlichen Zwecken" erteilt worden ist (vgl. § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 1 Satz 2 SG; § 22 Abs. 1 WStG).
  • BVerwG, 19.07.1967 - I WB 22.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69
    Gegen die Rechtzeitigkeit des Antrags bestehen schon deshalb keine Bedenken, weil er sich gegen eine Daueranordnung richtet, die dem Antragsteller stets neuen Anlaß zur Beschwerde geben könnte (vgl. BDH NZWehrr 1962, 61 und BDH Beschluß vom 19. Juli 1967 - I WB 22/66).
  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 62.81

    Verbot der Teilnahme an Informationsveranstaltungen des Deutschen

    Die Rechtswidrigkeit ist nur gegenüber der Person des Antragstellers auszusprechen, da das Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der abstrakten oder konkreten Normenkontrolle anderer Verfahrensarten (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, Art. 100 Abs. 1 GG; § 47 VwGO) entsprechendes Rechtsinstitut nicht kennt (vgl. BVerwGE 43, 88, 2. Leitsatz 90).
  • BVerwG, 06.12.1972 - I WB 169.72

    Rechtsmittel

    Der Gleichheitssatz gilt zwar auch für den militärischen Vorgesetzten bei der allgemeinen wie bei der konkreten Regelung der Verhältnisse seiner Untergebenen, weil er auch dort zu wahren ist, wo Rechtsverhältnisse innerhalb eines besonderen Gewaltverhältnisses geregelt werden (vgl. BayVerfGH 20, 51, 55; BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

    Nach dem Gleichheitssatz ist auch wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00

    Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88 [90]>, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 -).
  • BVerwG, 30.08.1972 - I WB 141.72

    Rechtsmittel

    Der Gleichheitssatz gilt zwar auch für den militärischen Vorgesetzten bei der allgemeinen wie bei der konkreten Regelung der Verhältnisse seiner Untergebenen, weil er auch dort zu wahren ist, wo Rechtsverhältnisse innerhalb eines besonderen Gewaltverhältnisses geregelt werden (vgl. BayVerfGH 20, 51, 55; BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

    Nach dem Gleichheitssatz ist auch wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

  • BVerwG, 10.01.1973 - I WB 146.72

    Rechtsmittel

    Der Gleichheitssatz gilt zwar auch für den militärischen Vorgesetzten bei der allgemeinen wie bei der konkreten Regelung der Verhältnisse seiner Untergebenen, weil er auch dort zu wahren ist, wo Rechtsverhältnisse innerhalb eines besonderen Gewaltverhältnisses geregelt werden (vgl. BayVerfGH 20, 51, 55; BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

    Nach dem Gleichheitssatz ist auch wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

  • BVerwG, 06.12.1972 - I WB 198.72

    Rechtsmittel

    Der Gleichheitssatz gilt zwar auch für den militärischen Vorgesetzten bei der allgemeinen wie bei der konkreten Regelung der Verhältnisse seiner Untergebenen, weil er auch dort zu wahren ist, wo Rechtsverhältnisse innerhalb eines besonderen Gewalt Verhältnisses geregelt werden (vgl. BayVerfGH 20, 51, 55; BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

    Nach dem Gleichheitssatz ist auch wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

  • BVerwG, 31.08.1972 - I WB 157.72

    Rechtsmittel

    Der Gleichheitssatz gilt zwar auch für den militärischen Vorgesetzten bei der allgemeinen wie bei der konkreten Regelung der Verhältnisse seiner Untergebenen, weil er auch dort zu wahren ist, wo Rechtsverhältnisse innerhalb eines besonderen Gewaltverhältnisses geregelt werden (vgl. BayVerfGH 20, 51, 55; BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

    Nach dem Gleichheitssatz ist auch wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

  • BVerwG, 31.08.1972 - I WB 175.72

    Rechtsmittel

    Der Gleichheitssatz gilt zwar auch für den militärischen Vorgesetzten bei der allgemeinen wie bei der konkreten Regelung der Verhältnisse seiner Untergebenen, weil er auch dort zu wahren ist, wo Rechtsverhältnisse innerhalb eines besonderen Gewaltverhältnisses geregelt werden (vgl. BayVerfGH 20, 51, 55; BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

    Nach dem Gleichheitssatz ist auch wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

  • BVerwG, 30.08.1972 - I WB 149.72

    Rechtsmittel

    Der Gleichheitssatz gilt zwar auch für den militärischen Vorgesetzten bei der allgemeinen wie bei der konkreten Regelung der Verhältnisse seiner Untergebenen, weil er auch dort zu wahren ist, wo Rechtsverhältnisse innerhalb eines besonderen Gewaltverhältnisses geregelt werden (vgl. BayVerfGH 20, 51, 55; BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

    Nach dem Gleichheitssatz ist auch wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

  • BVerwG, 09.01.1973 - I WB 168.72

    Rechtsmittel

    Der Gleichheitssatz gilt zwar auch für den militärischen Vorgesetzten bei der allgemeinen wie bei der konkreten Regelung der Verhältnisse seiner Untergebenen, weil er auch dort zu wahren ist, wo Rechtsverhältnisse innerhalb eines besonderen Gewaltverhältnisses geregelt werden (vgl. BayVerfGH 20, 51, 55; BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

    Nach dem Gleichheitssatz ist auch wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1970 - I WB 137/69).

  • BVerwG, 30.08.1972 - I WB 147.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 10.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01

    Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01

    Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung -

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 24.99

    Geschlecht als Differenzierungsmerkmal im Fall unterschiedlicher Regelungen zur

  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91

    Zulässigkeit eines Befehls - Haartracht

  • BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82

    Abstrakte Überprüfung der STAN - Gerichtliche Überprüfung von Einzelmaßnahmen -

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 29.01

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte in Fragen der Einhaltung der Vorschriften

  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89

    Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme

  • BVerwG, 26.05.1982 - 1 WB 26.81

    Anforderungen an die dienstliche Reglementierung des äußeren Erscheinungsbildes

  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 137.89

    Laufbahnwechsel eines Unteroffiziers des Militärmusikdienstes

  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 135.69
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 57.92

    Anerkennung der Verwendung auf einem Offizier-Dienstposten als Verwendung auf

  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - Vorgehen gegen den Erlass eines

  • BVerwG, 19.06.2002 - 1 WB 26.02

    Richtlinien für die für männliche Soldaten festgelegte Haarlänge -

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 19.01

    Unterschiedliche Regelung der Haarlänge männlicher und weiblicher Soldaten -

  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 5.91

    Unterschiede zwischen der Dienstzeit der Soldaten und der Arbeitszeit der Beamten

  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85

    Versetzbarkeit des Soldaten - Besondere Sprachkenntnisse - Dienstposten

  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 153.83

    Versäumung der Beschwerdefrist - Untätigkeitsantrag - Dauermaßnahme -

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 69.01

    Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen Regelung über die Haarlänge männlicher und

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 36.94

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung einer Ministerialzulage

  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 119.91

    Möglichkeit einer abtrakten Normenkontrolle im Wehrbeschwerdeverfahren -

  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 43.89

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 15.03.1989 - 1 WB 148.88

    Beschwerung eines Soldaten durch einen Beurteilungsvorgang

  • BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 66.87

    Beschwerde wegen ungleicher Behandlung gegenüber anderen Chefs von Stabskompanien

  • BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 28.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92

    Vortäuschung falscher Tatsachen durch den Vorgesetzten eines Soldaten mit Blick

  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 70.91

    Unzulässigkeit eines Antrags wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses -

  • BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 266.77

    Gewährung einer Sprachausbildung - Rechtsweg zu Wehrdienstgerichten - Übernahme

  • BVerwG, 27.02.1974 - I WB 203.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.12.1972 - I WB 191.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 96.94

    Zulässigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf planmäßige Beurteilung bei

  • BVerwG, 24.01.1989 - 1 WB 133.88

    Möglichkeit der Einlegung eines durch die Wehrbeschwerdeordnung gegebenen

  • BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 180.86

    Antrag auf Einweisung eines Offiziers in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A

  • BVerwG, 26.07.1972 - I WB 34.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86

    Überprüfung der Beurteilungszuständigkeit des Vorgesetzten - Zuständigkeit des

  • BVerwG, 11.01.1973 - I WB 197.72

    Rechtsmittel

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